Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Bei individuellen Problemen wende dich an den Lehrlingswart, Betriebsrat/Jugendausbildungsvertretung, Gewerkschaft, IHK/HWK oder einen Anwalt.
Die Probezeit (üblicherweise 1–4 Monate, § 20 BBiG) ermöglicht es beiden Vertragsparteien, die Eignung zu prüfen. Während dieser Phase gelten reduzierte Kündigungsschutzregeln – nach Ablauf erhältst du vollen Schutz.
Rechtliche Grundlagen (§ 22 BBiG)
Gemäß Berufsbildungsgesetz kann während der Probezeit jederzeit und fristlos gekündigt werden – ohne Begründung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach Probezeitende gilt Kündigungsschutz: Nur aus wichtigem Grund („Fortdauer unzumutbar“, z. B. wiederholtes unentschuldigtes Fehlen) und mit 4-wöchiger Frist (bei Berufsaufgabe). Ungerechtfertigte Kündigung führt zu Schadenersatzansprüchen (§ 23 BBiG, 3 Monate Frist).
Typische Kündigungsgründe während der Probezeit
Betriebe kündigen häufig aus folgenden Gründen:
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Häufige Krankheit oder Fehlzeiten: Mehr als 20% Ausfall im 1.–3. Monat weckt Zweifel an Zuverlässigkeit.
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Schwache Berufsschulnoten: Durchschnitt schlechter als 4,0 signalisiert Lernschwächen.
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Fehlende Lerninitiative: Keine Fragen stellen, Berichtsheft vernachlässigt.
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Verhaltensmängel: Unpünktlichkeit, Konflikte mit Kollegen, mangelnder Betriebsfrieden.
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Fachliche Defizite: Ständige Messfehler, Sicherheitsmängel in der Werkstatt.
Wie du Kündigung in der Probezeit verhinderst – 7 effektive Schutzstrategien
Mit gezielten Maßnahmen minimierst du das Risiko erheblich:
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Absolute Pünktlichkeit wahren: Komm 5–10 Minuten früher – Wecker stellen, setze Kalenderalarme und dokumentiere deine Arbeitszeiten.
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Berufsschulnoten sichern: Bei schlechter 4,0 sofort Nachhilfe organisieren und Lehrer kontaktieren – Notenentwicklung aufzeichnen.
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Berichtsheft konsequent führen: Wöchentliche Einträge mit Ausbilderunterschrift – IHK-Zulassungsvoraussetzung und Zuverlässigkeitsnachweis.
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Eigeninitiative zeigen: Frage aktiv nach: „Darf ich bei …. mitarbeiten?“ – signalisiert Lernbereitschaft.
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Probleme früh kommunizieren: Schwierigkeiten offen ansprechen: „Ich habe Probleme beim Drehen – können Sie Tipps geben?“
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Zwischenbewertung einholen: Nach 6–8 Wochen Feedbackgespräch fordern und Verbesserungen dokumentieren.
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Rechtlichen Schutz nutzen: Bei Anzeichen sofort Jugendausbildungsvertretung oder Lehrlingswart kontaktieren – kostenlose Beratung.
Nach erfolgreich überstandener Probezeit – Deine neuen Rechte
Sobald die Probezeit endet (per Vertrag oder 4 Monate), ändert sich deine Position grundlegend:
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Vollständiger Kündigungsschutz: Kündigung nur bei wichtigem Grund (hohe gerichtliche Hürde: „Ausbildungsziel nachhaltig gefährdet“).
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Fristgerechte Kündigung: Ordentliche Kündigung mit 4-wöchiger Frist zum.
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Sozialplan-Schutz: Bei Betriebsschließung priorisiert.
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Übernahme-Sicherheit: Automatisches Fortsetzen als fester Ausbildungsvertrag – Lohnsteigerung zum nächsten Tarifstufenjahr.
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Schadenersatzanspruch: Betrieb haftet bei ungerechtfertigter Kündigung (bis zu 3 Monatslöhnen).
Fazit und Empfehlung
Die Probezeit ist deine Chance, dich zu beweisen – und die des Betriebs, dich zu prüfen. Dokumentiere konsequent, kommuniziere offen und hole bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung. Nach 4 Monaten stehst du sicherer als je zuvor. Hast du bereits ein Feedbackgespräch geführt?
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